Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 18. Dezember 2022 aktualisiert
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet) gelten für sämtliche mit Kunst und Freiraum – Julia Nützel, Adam-
Rückert-Straße 37, 64372 Ober-Ramstadt, geschlossenen Verträge, insbesondere: Fotoshootings, Shootingevents, Workshops, Leistungen für Fotografie, Bildbearbeitung und Design.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber dem Unternehmer ( § 14 BGB), als auch gegenüber dem Verbraucher (§13 BGB).
2 Vertragspartner, Vertragssprache
(1) Vertragspartner ist Kunst und Freiraum – Julia Nützel, Schwenkestraße 3e, 49090 Osnabrück, info@kunstundfreiraum.de, im Folgenden: Auftragnehmer.
(2) Der/die Kunde*in wird im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
3 Vertragsgegenstand, Leistungsort
(1) Vertragsgegenstand sind die über diese Website buchbaren Leistungen.
(2) Maßgebend für Art und Umfang der Leistungen ist die Bestätigungserklärung von Kunst und Freiraum – Julia Nützel, julia@kunstundfreiraum.de sowie die Leistungsbeschreibung auf der Homepage. Abweichende Leistungsvereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbart wurden.
(3) Vertraglich vereinbart ist eine Dienstleistung, keine Werkleistung.
(4) Bei Buchung durch externe Anbieter (insbesondere Tanzstudio, Polestudio, Zirkus) ist dieser für die Beschaffung und Bereitstellung der für die Ausübung der gewünschten Disziplin benötigten Geräte (insbesondere Pole, Luftring, etc.) und deren sicherer Aufhängung zuständig. Der externe Anbieter ist zudem für die Organisation der Shooting-Location sowie der damit verbundenen Haftung, Abwicklung sowie Einhaltung gegebenfalls bestehender Vorschriften (entsprechende Genehmigungen etc.) zuständig.
(5) Leistungsort ist der Ort, an dem die Leistung vereinbarungsgemäß zu erbringen ist.
4 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail sowie eine Rechnung vom Auftragnehmer erhält. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
Die Buchungsanfrage ist über diese Website zu stellen.
Nach persönlicher Vereinbarung ist im Ausnahmefall auch eine Buchungsanfrage über sonstige Fernkommunikationsmittel möglich; dies bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
5 Partizipation des Auftraggebers, Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Sollten durch die Nichteinhaltung Nachteile für den Auftraggeber entstehen (insbesondere kürzere Shootingzeit), hat er diese zu vertreten. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung der versäumten Shootingzeit. Entsprechende Reklamationen sind ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die ordnungsgemäß Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber rechtzeitig mit, welche Informationen benötigt werden.
Sollten aufgrund rechtlicher oder behördlicher Bestimmungen Genehmigungen oder ähnliches erforderlich sein, sind diese vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen und dem Auftraggeber auszuhändigen.
Bei Verspätung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder den entstehenden Mehraufwand zusätzlich vergüten zu lassen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten (Ziff. 1 und 2) auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Informationen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Eine Prüfung dieser Informationen durch den Auftragnehmer findet ausdrücklich nicht statt. Sollte der Auftragnehmer wegen Rechtsverletzungen, die sich aus diesen Informationen ergeben, in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei zu halten (insbesondere auch von Kosten der Rechtsverfolgung).
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fotografie von folgenden Gegenständen zu verweigern: Echtpelz, Waffen, extremistische Symbole.
6 Ablauf von Shootings, Leistungserbringung
(1) Der konkrete Ablauf eines Shootings obliegt der Wahl des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Shootings Dritte Personen als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(3) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
(4) Private Foto- oder Videoaufnahmen durch den Auftraggeber oder Dritte zum Zweck der Dokumentation des Shootings sind während des Shootings nur nach persönlicher vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer gestattet. Dem Auftragnehmer steht frei, die Zustimmung zu verweigern. Im Falle des Teilen von Bild- oder Videomaterial in sozialen Netzwerken ist der Auftragnehmer zu nennen und zu verlinken. Der Bildverwerter ist allein für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verantwortlich. Eine kommerzielle Nutzung der privaten Aufnahmen durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke der Dokumentation des Shootings zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen und diese zu Werbezwecken zu nutzen.
(5) Der Auftraggeber erhält innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Shootings eine Auswahl der Fotografien zur Ansicht in elektronsicher Form (Picdrop). Es handelt sich hierbei lediglich um Exemplare zur Auswahl, nicht um die fertiggestellten Fotografien für den Auftragnehmer. Die Bilder sind mit einem Wasserzeichen versehen und dürfen vom Auftraggeber nur zur Auswahl verwendet werden.
(6) Der Auftraggeber hat innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt eine finale Foto-Auswahl zu treffen. Die Bildauswahl erfolgt ausschließlich über PicDrop. Vom Auftraggeber bearbeitet werden ausschließlich mit schwarzem „Will ich!“-Fähnchen gekennzeichnetete Bilder.
(7) Der Auftragnehmer bearbeitet die final ausgewählten Bilder (schwarzes „Will ich!“-Fähnchen) nach Bildauswahl und vollständigem Zahlungseingang. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Monaten, längstens jedoch sechs Monaten, ab finaler Bildauswahl und Zahlungseingang.
(8) Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Bilder im Jpg-Format hochauflösend zum digitalen Download in PicDrop zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erhalt der RAW-Dateien.
(9) Weitere Verarbeitung dieser oder anderer Bilder in digitaler/gedruckter Form (Prints / Fotobücher etc.) können über eine gesonderte Anfrage vereinbart werden. Die jeweilige Vergütung wird je nach Leistung und Aufwand individuell vereinbart. Jedes weitere in Auftrag gegebene Bild kostet 25€.
(10) Sollte eine Reportage vereinbart sein, werden die Fotografien der Reportage nach Sichtung und digitaler Entwicklung dem Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
7 Bildbearbeitung, Anforderungen an die finalen Fotografien
(1) Die Bildbearbeitung, insbesondere die künstlerische Gestaltung und technische Umsetzung, liegt allein im Ermessen des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Bildbearbeitung zu beauftragen.
(3) Der Auftraggeber und vom Auftraggeber beauftragte Dritte sind nicht berechtigt, selbst Bildbearbeitungen an den Fotografien durchzuführen.
(4) Vom Auftragnehmer ausdrücklich nicht bearbeitet werden:
– Veränderung von Körperproportionen (insbesondere Muskeln, Körperumfang, Körperform) sowie von Gesichtszügen
– Veränderung von Haaren (insbesondere Haarstruktur, Länge, Farbe)
– Veränderung von Hautfarben sowie Bräunung
– Entfernung von Gripmittelrückständen an Gerät und Model
– Tausch von Hintergründen, Keying oder Composing
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, Bearbeitungen im Sinne von § 7 Ziff. 4 nach individueller Absprache sowie gegen gesonderte Vergütung des Mehraufwands auf Wunsch des Auftraggebers durchzuführen.
(6) Reklamationen bezüglich § 7 Ziff. 1 und 4 sind ausgeschlossen.
(7) Sollten nach Erhalt der finalen Bilder seitens des Auftraggebers noch Änderungen gewünscht werden, gilt dies als Änderung des Auftrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mehraufwand nach individueller Absprache mit dem Auftragnehmer zu bezahlen.
(8) Final bearbeitete Bilder werden vom Auftragnehmer lediglich für einen Zeitraum von 12 Monaten digital aufbewahrt. Nach Ablauf erfolgt die endgültige Löschung.
8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG (für Kleinunternehmen) nicht ausgewiesen.
(2) Alle Zahlungen durch den Auftraggeber erfolgen auf Rechnung und per Banküberweisung.
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Die Bankverbindung des Auftragnehmers ist der Rechnung zu entnehmen.
(3) Die Höhe der Vergütung entspricht der getroffenen Vereinbarung (Pauschalvergütung des Shooting-Angebots nebst etwaiger zusätzlicher Vereinbarungen). Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen.
(4) Reisekosten des Auftraggebers werden nach gesonderter Vereinbarung vom Auftragnehmer getragen.
(5) Der Auftraggeber kommt selbst für die Kosten von etwaigen Übernachtungen, Transporten sowie Verpflegung auf, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftragnehmer getroffen.
(6) Die Vergütung wird spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
(7) Eine Rückerstattung in Bargeld ist grundsätzlich, auch nach dem Shooting niemals möglich.
(8) Die Freischaltung des Downloads der final bearbeiteten Bilder oder sonstiger digitaler Erzeugnisse sowie die Übergabe von sonstigen Verarbeitungsformen (z.B. Fotobuch, Druck) erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Bilder sowie sämtliche Erzeugnisse Eigentum des Auftragnehmers.
(9) Sollten durch Rückbuchungen Gebühren oder Kosten entstehen, die auf das Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind, sind diese in voller Höhe vom Auftraggeber zu erstatten.
(10) Gutscheine, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer erworben hat, haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Kaufdatum. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9 Absage und Stornierungen durch den Auftraggeber
(1) Die Stornierung von Shooting-Events ist aufgrund des hohen wirtschaftlichen und zeitlichen Aufwandes ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, selbstständig einen adäquaten Ersatzteilnehmer zu suchen. Dieser ist dem Auftraggeber gegenüber rechtzeitig, jedoch spätestens 24 Stunden vor Beginn, unter Angabe der Kontaktdaten vor dem Shooting-Event zu benennen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sich der Ersatzteilnehmer rechtzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzt.
(2) Shootings, die nicht unter Ziffer 1 fallen, können bis zu 6 Wochen vor Durchführung storniert werden. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Dem Kunden steht es jedoch frei, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
(3) Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage ohne Stornierung bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
10 Absage und Stornierung durch den Auftragnehmer
(1) Shootings-Events unterliegen der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen (Shooting-Events) aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Unwirtschaftlichkeit des Angebots aufgrund sich abzeichnender zu geringer Nachfrage, die Einstellung der Kooperation eines Drittanbieters (insbesondere Pole-Studio, Tanz-Studio, Zirkus), Krankheit, die Absage der Location durch den Vermieter, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Unwetter, Naturkatastrophe, Verkehrsbehinderung, Pandemie oder höhere Gewalt sein. Im Falle der Absage behält der Vertrag seine Gültigkeit und kann zu einem anderen Termin, einer anderen Location, nachgeholt werden.
(2) Shootings, die nicht unter Ziffer 1 fallen, können durch den Auftraggeber ebenfalls aus wichtigem Grund abgesagt werden. Ein wichtiger Grund kann insbesondere, Krankheit, die Absage der Location durch den Vermieter, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Unwetter, Naturkatastrophe, Verkehrsbehinderung, Pandemie oder höhere Gewalt sein. Im Falle der Absage behält der Vertrag seine Gültigkeit und kann zu einem anderen Termin, einer anderen Location, nachgeholt werden.
(3) Im Falle einer Absage im Sinne von Ziff. 1 und 2 steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
11 Reklamation und Gewährleistung
(1) Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel der Fotografien unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Erhalt der Fotografien schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsrechte wegen Mängeln ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber erstellt Fotografieleistungen im Rahmen seiner künstlerischen Gestaltungsfreiheit, insbesondere Bildstil und Bildbearbeitungsstil, soweit nicht anders vereinbart. Abweichungen von Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht vereinbart sind, stellen keinen Mangel dar. § 7 gilt entsprechend.
12 Verbraucherwiderrufsrecht
(1) Verbrauchern (§ 13 BGB) steht im Falle von Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher dem Auftragnehmer, Kunst und Freiraum – Julia Nützel, Schwenkestraße 3e, 49090 Osnabrück, info@kunstundfreiraum.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über den Widerruf informieren. Dazu kann auch das Widerrufsformular verwendet werden:
https://kunstundfreiraum.de/down/MusterWiderrufsFormular.pdf
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(2) Das Widerrufsrecht (Ziff. 1) gilt nur bei Erwerb von Gutscheinen und nicht-personalisierten Kalendern. Ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Waren, bei denen es sich um für den Auftraggeber individuell gefertigte Produkte handelt, die nach dessen Bedürfnissen zugeschnitten sind (insbesondere Fotografien, Fotobücher, personalisierte Kalender).
13 Folgen des Widerrufs
Im Falle des Widerrufs hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Banküberweisung. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Widerrufserklärung zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
14 Rechteübertragung Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke, sowie für Eigenwerbung (Homepage, Sozial-Media, Flyer) zu verwenden und auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdruck aufzubewahren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei Veröffentlichung in Internet und Social Media als Urheber zu nennen.
(2) Eine Bearbeitung und kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung und wird gegebenenfalls gesondert berechnet.
(3) Der Auftraggeber versichert, die Einwilligung der an dem Shooting beteiligten Personen einzuholen, somit dass die Fotografien frei von Rechten Dritter sind. Auch sichert er eine DSGVO konforme Handhabung der Daten zu.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Dokumente, Materialien, Unterlagen etc., nicht ohne die Zustimmung oder die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte weiterzugeben, vervielfältigen oder im Internet zugänglich machen. Urheberrechtsverletzungen werden konsequent verfolgt.
15 Rechteübertragung Auftragnehmer
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht gemäß des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Der Auftragnehmer versichert, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an den Fotografien ist und daher befugt ist, frei über die Rechte zu verfügen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt alle im Rahmen des Vertrages hergestellten Fotos in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdruck aufbewahren zu dürfen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, an den hergestellten Fotografien, Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Fotografien als Referenz für die Kundenakquisition zu verwenden. Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:
– Eigenwerbung in Imagemappen / Flyern
– Ausstellung auf der eigenen Internetseite (Homepage)
– Social-Media, auf Internetseiten von Foto-Communities und Fotoclubs, honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften / Fotowettbewerben
– Verarbeitung der Bilder, insbesondere in Fotobüchern und Kalendern
(6) Der Auftraggeber kann den Rechten aus Ziff. 5 widersprechen und nach gesonderter Absprache einzelne Fotografien von der Verwendung ausschließen.
16 Rechteübertragung beide Parteien
(1) Eine abweichende kommerzielle Nutzung der Fotografien oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung, eine Vergütung ist separat zu regeln. Andere Nutzungsarten sind ohne Einwilligung des Auftraggebers/-nehmers nicht gestattet. Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung („Verleumdung Dritter“) der abgebildeten Personen beinhalten oder beinhalten können.
17 Haftung
(1) Der Auftraggeber erklärt, dass seine Teilnahme auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung geschieht. Der ordnungsgemäße Aufbau und Betrieb der für das Shooting benötigten Gerätschaften ist durch den Auftraggeber zu erfolgen und zu prüfen.
Bei Shooting-Events erfolgt dier ordnungsgemäße Bereitstellung sowie der Aufbau der Gerätschaften durch den Auftragnehmer. Sollte der Auftraggeber selbst Gerätschaften zum Shooting-Event mitbringen und verwenden, haftet allein der Auftraggeber.
(2) Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Kein Haftungsausschluss wird vereinbart für:
– vorsätzlich verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern
– grob fahrlässig verursachte Schäden an sämtlichen Sach- und Rechtsgütern
– für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber in einem Streitfall mit Dritten wegen der Verwendung der Fotografien beizustehen. Insbesondere wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, die für eine Klärung erforderlich sind, unverzüglich zukommen lassen.
(4) Die Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehen, rechtzeitig anzuzeigen.
(5) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Liefertermine für final bearbeitete Bilder sowie sonstige Erzeugnisse sind nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Im Falle einer Fristüberschreitung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst. Er behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO).
(2) Der Auftragnehmer versichert jederzeit unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck der den Auftraggeber betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten zu geben, sowie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten auf Verlangen des Auftraggebers durchzuführen. Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, dienen allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Die Bildrechte bleiben hiervon unberührt.
19 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Parteien schließen die Anwendung des UN-Kaufrechts aus.
(3) Eventuelle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind dann Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen dieses Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in Deutsch interpretiert und ausgelegt. Alle Mitteilungen und Korrespondenzen werden ausschließlich in dieser Sprache verfasst.
(5) Du kannst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als PDF-Datei herunterladen .
20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, treten an diese Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt dadurch unberührt.
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