Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 31. Juli 2025 aktualisiert
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Verträge, die mit Kunst und Freiraum – Julia Nützel, Adam-Rückert-Straße 37, 64372 Ober-Ramstadt abgeschlossen werden.
Dies betrifft insbesondere Verträge über Fotoshootings, Shootingevents, Workshops, Leistungen im Bereich Fotografie, Bildbearbeitung und Design.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
§ 2 Vertragspartner, Vertragssprache
(1) Vertragspartner ist:
Kunst und Freiraum – Julia Nützel
Adam-Rückert-Straße 37
64372 Ober-Ramstadt
E-Mail: info@kunstundfreiraum.de
(nachfolgend: Auftragnehmer)
(2) Der Kunde bzw. die Kundin wird im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsort
(1) Vertragsgegenstand sind die über die Website des Auftragnehmers buchbaren Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Fotografie, Bildbearbeitung, Workshops und Shootingevents.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist die jeweils gültige Leistungsbeschreibung auf der Website sowie die individuelle Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail (insbesondere von julia@kunstundfreiraum.de).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
(3) Es wird ausdrücklich eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und keine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB vereinbart. Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis im Sinne eines Werkerfolgs ist nicht geschuldet.
(4) Bei Buchungen über externe Anbieter (insbesondere Tanzschulen, Pole-Studios, Zirkus- oder Artistikbetriebe) obliegt es diesen, sämtliche zur Durchführung der gewünschten Disziplin erforderlichen Geräte (z. B. Pole, Luftringe) eigenverantwortlich und sicher bereitzustellen sowie deren fachgerechte Montage und Verkehrssicherheit sicherzustellen.
Darüber hinaus ist der externe Anbieter für die Organisation der Shooting-Location, die Haftung für die örtlichen Gegebenheiten sowie die Einhaltung etwaiger behördlicher Vorschriften und Genehmigungen verantwortlich.
(5) Der Leistungsort ist der jeweils individuell vereinbarte Ort der Leistungserbringung. Dies kann ein vom Auftragnehmer oder Auftraggeber zur Verfügung gestellter Raum (z. B. Studio oder Veranstaltungsort) oder eine angemietete externe Location sein. Ein dauerhafter fester Studio-Standort besteht nicht.
(1) Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung und der Rechnung durch den Auftragnehmer zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(2) Die Buchungsanfrage ist grundsätzlich über die Website des Auftragnehmers zu stellen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Buchung auch über andere Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, soziale Netzwerke, Messenger) erfolgen. Dies setzt die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers voraus.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Buchung eine korrekte und funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass E-Mails des Auftragnehmers empfangen werden können – insbesondere durch geeignete Konfiguration von Spam-Filtern und Postfächern.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Bei Verspätungen trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Nachteile, insbesondere eine Verkürzung der Shootingzeit.
Ein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung der versäumten Zeit besteht nicht. Entsprechende Reklamationen sind ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig, welche Informationen konkret benötigt werden.
Soweit für die Durchführung der Leistungen behördliche Genehmigungen, Nutzungsrechte oder Zustimmungen Dritter erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.
(3) Bei Versäumnis der Mitwirkung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern oder den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß Abs. (1) und (2) auch nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen (§ 281 BGB).
(5) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und inhaltliche Richtigkeit der vom ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer findet ausdrücklich nicht statt.
Werden durch diese Inhalte Rechte Dritter verletzt und wird der Auftragnehmer deswegen in Anspruch genommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen – einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Anfertigung von Aufnahmen abzulehnen, wenn sie Gegenstände oder Symbole zum Inhalt haben, die gegen geltendes Recht oder den persönlichen Wertekanon des Auftragnehmers verstoßen.
Dies betrifft insbesondere Aufnahmen mit Echtpelz, Waffen oder extremistischen Symbolen.
§ 6 Ablauf von Shootings und Leistungserbringung
(1) Der konkrete Ablauf eines Shootings liegt im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers. Wünsche des Auftraggebers werden im Rahmen des Machbaren berücksichtigt, begründen jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Umsetzung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Shootings Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen oder Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
(3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Dokumentation des Shootings zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen. Diese Aufnahmen dürfen vom Auftragnehmer zu eigenen Werbezwecken genutzt werden (z. B. Website, Social Media, Portfolio), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Private Aufnahmen durch den Auftraggeber oder durch Dritte (z. B. Begleitpersonen) während des Shootings sind nur zur dokumentarischen Begleitung des Ablaufs („Making-of“) gestattet – z. B. kurze Handyvideos oder spontane Fotos, die das Geschehen festhalten.
Nicht gestattet sind hingegen gezielte Foto- oder Videoaufnahmen, bei denen eigenständige Posen, Lichtsetzungen oder Shooting-Situationen nachgestellt oder absichtlich inszeniert werden (sogenannte „Handyshootings“).
Das gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen für private oder soziale Medien bestimmt sind.
Eine kommerzielle Nutzung jeglicher privater Aufnahmen ist ausgeschlossen.
Im Fall einer Veröffentlichung (z. B. in sozialen Netzwerken) ist der Auftragnehmer namentlich zu nennen und zu verlinken.
Die Verantwortung für die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten aller abgebildeten Personen liegt ausschließlich beim jeweiligen Verwender der Aufnahmen.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch dokumentarische Aufnahmen („Making-of“) jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu untersagen oder zu beenden.
(5) Der Auftraggeber erhält innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Shootings eine Online-Auswahlgalerie über PicDrop mit Vorschaubildern zur Ansicht.
Diese Bilder sind mit einem Wasserzeichen versehen und dienen ausschließlich der Bildauswahl.
Sie unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers und bleiben dessen alleiniges Eigentum.
Screenshots, Downloads oder sonstige Formen der Nutzung oder Weitergabe sind ausdrücklich untersagt.
(6) Bildauswahl durch den Auftraggeber:
Die finale Auswahl erfolgt ausschließlich über PicDrop durch eindeutige Markierung mit dem schwarzen „Will ich!“–Fähnchen.
Diese Auswahl ist verbindlich; eine nachträgliche Änderung ab BEarbeitungsbeginn ist ausgeschlossen. Eine gesonderte Rückfrage durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
Andere Markierungen, insbesondere mit orangenen, roten oder grünen Fähnchen, werden bei der Bearbeitung nicht berücksichtigt.
Werden mehr Bilder mit schwarzem Fähnchen markiert, als vertraglich vereinbart, wird automatisch eine zusätzliche Rechnung gemäß der gültigen Preisliste gestellt.
(7) Die finale Bildauswahl durch den Auftraggeber muss spätestens bis zum Beginn der Bearbeitung seines gebuchten Shootingevents erfolgen.
Der konkrete Bearbeitungszeitpunkt ergibt sich aus dem Bearbeitungs-Timetable, der ausschließlich über PicDrop einsehbar und regelmäßig durch den Auftragnehmer aktualisiert wird.
Dort ist transparent ersichtlich, welche Events aktuell in Bearbeitung sind und in welcher Reihenfolge die übrigen Termine folgen.
So kann der Auftraggeber eigenverantwortlich nachvollziehen, bis wann die Bildauswahl spätestens erfolgen muss, um in die Bearbeitung einbezogen zu werden.
Erfolgt bis dahin keine finale Auswahl, verlängert sich der Zugang zur Galerie automatisch um weitere vier Wochen.
Für diese Verlängerung wird eine pauschale Gebühr von 50 € erhoben.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Fotografien und Bilddateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Urheberin im Sinne des Gesetzes ist ausschließlich die Auftragnehmerin.
(2) Mit Vertragsschluss wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den final bearbeiteten Bildern eingeräumt – ausschließlich für den vereinbarten Zweck (z. B. private Nutzung, Selbstdarstellung, Portfolio, Social Media).
Jegliche kommerzielle oder werbliche Nutzung, insbesondere durch Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der gelieferten Bilder – einschließlich der Verwendung von Filtern, Beschnitt, Retuschen oder Einbindung in KI-basierte Tools – ist nicht gestattet, es sei denn, der Auftragnehmer hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Die dem Auftraggeber zur Bildauswahl bereitgestellten Vorschaubilder (über PicDrop) sind mit Wasserzeichen versehen und dienen ausschließlich der Auswahlentscheidung.
Sie verbleiben im alleinigen Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen nicht gespeichert, gescreenshotet, veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(5) Urhebervermerke („Fotocredits“) sind bei jeder Veröffentlichung verpflichtend anzubringen – sowohl online als auch in Printprodukten.
Die korrekte Nennung lautet: © Kunst und Freiraum – Julia Nützel oder nach Vorgabe der Auftragnehmerin.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Gleiches gilt für die Verwendung der Bilder in Agenturen, Wettbewerben oder Verkaufskatalogen.
§ 8 Bildbearbeitung und Anforderungen an die finalen Fotografien
(1) Die Bearbeitung der final ausgewählten Bilder beginnt mit dem im Bearbeitungs-Timetable genannten Zeitpunkt.
Der Timetable ist ausschließlich über PicDrop einsehbar und wird vom Auftragnehmer regelmäßig aktualisiert, sodass der Auftraggeber eigenverantwortlich nachvollziehen kann, wann die Bearbeitung seines gebuchten Events beginnt.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die finale Bildauswahl vollständig erfolgt sein, andernfalls kann sie nicht mehr in die Bearbeitung aufgenommen werden.
(2) Die Auslieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen maximal sechs Monate ab finaler Bildauswahl und Zahlungseingang.
Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder behördlich angeordneten Einschränkungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitungsfrist angemessen zu verlängern.
Der Auftraggeber wird in diesem Fall unverzüglich informiert.
Schadensersatzansprüche oder Rückforderungen sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer kein grobes Verschulden zur Last gelegt werden kann.
(3) Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Bilder im hochauflösenden JPG-Format digital über PicDrop zum Download bereitgestellt.
Ein Anspruch auf Herausgabe der RAW-Dateien besteht nicht.
(4) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über die Kommentarfunktion in PicDrop konkrete Wünsche zur Bearbeitung einzelner Bilder mitzuteilen.
Diese werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern sie den üblichen Bearbeitungsaufwand pro Bild nicht wesentlich überschreiten.
Wünsche, die mit erheblichem Mehraufwand verbunden sind, können nur nach individueller Absprache und gegen gesonderte Vergütung umgesetzt werden.
Mitteilungen über andere Kommunikationswege (z. B. WhatsApp, E-Mail oder Instagram) können nicht berücksichtigt werden.
(5) Weitere Bearbeitungs- oder Verwendungswünsche (z. B. Prints, Fotobücher oder zusätzliche Formate) können auf gesonderte Anfrage vereinbart werden.
Die Vergütung erfolgt individuell nach Aufwand.
Für zusätzlich bestellte Bilder gelten folgende Preise:
1–4 zusätzliche Bilder: 40 € pro Bild
ab 5 Bildern: 35 € pro Bild (gilt für alle Bilder ab dem ersten)
ab 10 Bildern: 30 € pro Bild (gilt ebenfalls rückwirkend für alle Bilder)
(6) Optional kann der Fast-Editing-Pass gebucht werden.
Er beinhaltet eine schnellere Bearbeitung mit folgenden Konditionen:
Grundpreis (inkl. 2 Bilder): 70 € zusätzlich zum regulären Bildbearbeitungspreis
Jedes weitere Bild: 20 € zusätzlich zum regulären Bildbearbeitungspreis
Bearbeitungszeit: maximal 14 Tage ab finaler Auswahl
Sollte die vereinbarte Bearbeitungszeit aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) nicht eingehalten werden können, wird der Fast-Editing-Betrag nach Absprache vollständig erstattet.
(7) Im Fall von Reportagen (z. B. Event- oder Tagesdokumentationen) erfolgt die Bildauswahl ausschließlich durch den Auftragnehmer.
Die ausgewählten Bilder werden nach grundlegender technischer Optimierung (z. B. Helligkeit, Kontrast, Zuschnitt, Weißabgleich) in hochauflösendem JPG-Format über PicDrop zum Download bereitgestellt – innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung des Shootings.
Eine individuelle Retusche oder Nachbearbeitung einzelner Motive findet nicht statt.
(8) Die Bildbearbeitung, insbesondere die künstlerische Gestaltung und technische Umsetzung, liegt ausschließlich im Ermessen des Auftragnehmers.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Bearbeitung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(10) Der Auftraggeber sowie von ihm beauftragte Dritte sind nicht berechtigt, selbst Bildbearbeitungen an den erstellten Fotografien vorzunehmen – weder technisch noch künstlerisch.
(11) Der Auftragnehmer nimmt ausdrücklich keine Bearbeitungen in folgenden Bereichen vor:
Veränderung von Körperproportionen (z. B. Muskeln, Umfang, Körperform, Gesichtszüge)
Veränderung von Haaren (Struktur, Länge, Farbe)
Veränderung von Hautfarben oder künstlicher Bräunung
Entfernung von Gripmittelrückständen an Geräten oder Haut
Tausch von Hintergründen, Keying oder Composings
(12) Der Auftragnehmer behält sich vor, Bearbeitungen im Sinne von Abs. (11) nach individueller Absprache und gegen gesonderte Vergütung durchzuführen.
Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht nicht.
(13) Der Auftraggeber kann innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der finalen Bilder Änderungswünsche äußern.
Eine informelle Mitteilung über andere Kommunikationskanäle (z. B. WhatsApp, E-Mail) ist zulässig, jedoch sind alle Änderungswünsche vollständig und verbindlich über die Kommentarfunktion in PicDrop einzureichen.
Sofern der Änderungswunsch auf eine technisch fehlerhafte oder unzutreffende Bearbeitung zurückzuführen ist, erfolgt eine einmalige Nachbearbeitung kostenfrei.
Änderungen, die sich auf vorher ausdrücklich geäußerte oder abgelehnte Wünsche beziehen oder eine nachträgliche Meinungsänderung darstellen, gelten als Auftragsänderung.
Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist gesondert zu vergüten; die Höhe richtet sich nach individueller Absprache.
(14) Final bearbeitete Bilder werden vom Auftragnehmer für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Bereitstellung digital archiviert.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die endgültige Löschung. Eine Nachlieferung ist dann nicht mehr möglich.
Die zur Weiterbearbeitung erforderlichen Originaldaten (z. B. RAW-Dateien) werden ebenfalls für 12 Monate gespeichert, um Nachbestellungen zu ermöglichen.
Innerhalb dieses Zeitraums kann der Auftraggeber jederzeit weitere bearbeitete Bilder nachbestellen.
Nach Ablauf der Frist ist eine Nachbestellung nur noch auf Anfrage und vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit möglich.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen erfolgen auf Rechnung und per Banküberweisung.
Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt. Die Bankverbindung des Auftragnehmers ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.
(3) Mit Vertragsabschluss wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort in voller Höhe fällig.
Teilzahlungen oder Anzahlungen sind nicht vorgesehen.
(4) Eine Ratenzahlung kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers individuell vereinbart werden.
Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Die Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(5) Die Zahlungsfrist beträgt 7 Kalendertage ab Zugang der Rechnung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde.
Das konkrete Zahlungsziel ergibt sich verbindlich aus der jeweils ausgestellten Rechnung.
(6) Bei Shooting-Events ist der Gesamtbetrag spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu begleichen.
Erfolgt die Buchung innerhalb dieses Zeitraums, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig.
(7) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung und Preisliste sowie ggf. individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
(8) Reisekosten des Auftragnehmers werden nur übernommen, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.
(9) Kosten für Übernachtung, Transport und Verpflegung des Auftraggebers sind nicht im Preis enthalten und vom Auftraggeber selbst zu tragen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(10) Eine Rückerstattung in bar ist ausgeschlossen, auch nach Durchführung des Shootings oder Events.
(11) Die Freischaltung des Downloads final bearbeiteter Bilder oder sonstiger digitaler Erzeugnisse sowie die Übergabe physischer Produkte (z. B. Drucke, Fotobücher) erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle erstellten Bilddateien und Produkte im Eigentum des Auftragnehmers.
(12) Gebühren oder Kosten, die durch vom Auftraggeber verschuldete Rückbuchungen entstehen (z. B. wegen falscher Angaben oder nicht gedecktem Konto), sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.
(13) Gutscheine, die vom Auftraggeber erworben wurden, haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Kaufdatum.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(14) Mahngebühren und Verzug
Mahngebühren können erst ab Verzugseintritt erhoben werden.
Der Verzug tritt ein, wenn die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin erfolgt und der Auftraggeber nach Ablauf der Zahlungsfrist mindestens einmal angemahnt wurde.
Der Auftragnehmer behält sich vor, eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10 Euro pro Mahnung zu erheben, sofern der Verzug auf Seiten des Auftraggebers beruht.
§ 10 Absage und Stornierungen durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung von Shooting-Events ist aufgrund des damit verbundenen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwands sowie zur Sicherstellung der unternehmerischen Planbarkeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eigenständig einen adäquaten Ersatzteilnehmer zu benennen.
Dieser muss dem Auftragnehmer spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe der Kontaktdaten mitgeteilt werden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass sich der Ersatzteilnehmer rechtzeitig mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzt.
(2) Einzeln gebuchte Shootings, die nicht unter Absatz (1) fallen, können bis spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert werden.
In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Dem Auftraggeber steht es frei, stattdessen einen Ersatztermin zu vereinbaren, sofern freie Kapazitäten bestehen.
(3) Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage oder ohne vorherige Stornierung bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Terminverschiebung besteht in diesem Fall nicht.
§ 11 Absage und Stornierung durch den Auftragnehmer
(1) Shooting-Events unterliegen der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Der Auftragnehmer behält sich vor, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Unwirtschaftlichkeit des Angebots (z. B. zu geringe Nachfrage)
Einstellung der Kooperation mit Drittanbietern (z. B. Pole-Studio, Tanzstudio, Zirkus)
Krankheit des Auftragnehmers
Absage oder Ausfall der Location durch den Vermieter
Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung
Unwetter, Naturkatastrophen, Verkehrsbehinderungen
Pandemie oder andere Fälle höherer Gewalt
Im Falle der Absage bleibt der Vertrag gültig und kann zu einem späteren Zeitpunkt, an einem alternativen Ort oder Termin nachgeholt werden.
(2) Reguläre Shootings, die nicht unter Absatz (1) fallen, können durch den Auftragnehmer ebenfalls aus wichtigem Grund abgesagt werden.
Die in Absatz (1) genannten Gründe gelten entsprechend.
Auch in diesem Fall bleibt der Vertrag gültig und das Shooting kann zu einem anderen Termin oder an einer anderen Location nachgeholt werden.
(3) Im Falle einer Absage im Sinne der Absätze (1) und (2) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Etwaige bereits geleistete Zahlungen gelten automatisch für den Ersatztermin.
Eine Rückerstattung erfolgt nur im Einzelfall und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
§ 12 Reklamation und Gewährleistung
(1) Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel der gelieferten Fotografien unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen.
Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Mängelanzeige beim Auftragnehmer.
Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt § 8 Absatz (13) dieser AGB entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Fotografieleistungen im Rahmen seiner künstlerischen Gestaltungsfreiheit.
Dies betrifft insbesondere den Bildstil, die Bildkomposition sowie den Bearbeitungsstil, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Abweichungen von subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind, stellen keinen Mangel im Rechtssinne dar.
§ 8 dieser AGB (Bildbearbeitung und künstlerische Umsetzung) gilt entsprechend.
§ 13 Verbraucherwiderrufsrecht
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht im Falle von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den Auftragnehmer
Kunst und Freiraum – Julia Nützel
Adam-Rückert-Straße 37
64372 Ober-Ramstadt
info@kunstundfreiraum.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über den Entschluss zum Widerruf informieren.
Hierfür kann das folgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden:
https://kunstundfreiraum.de/down/MusterWiderrufsFormular.pdf
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist.
(2) Das Widerrufsrecht gemäß Absatz (1) gilt ausschließlich beim Erwerb von Gutscheinen und nicht-personalisierten Kalendern.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind insbesondere:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen konkreten Termin oder Zeitraum vorsieht (z. B. Shooting-Events)
Individuell angefertigte Produkte, die nach den persönlichen Vorgaben des Auftraggebers hergestellt werden, insbesondere Fotografien, Fotobücher oder personalisierte Kalender
Der Ausschluss des Widerrufsrechts richtet sich nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 9 BGB.
(3) Bei individuell geplanten Einzelshootings (außerhalb von Shooting-Events) besteht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Absatz (1) grundsätzlich fort.
Der Auftragnehmer wird jedoch mit der Leistungserbringung nur dann vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wenn der Auftraggeber hierzu ausdrücklich zustimmt.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt, sofern mit der Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers begonnen wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 14 Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der Auftragnehmer dem Verbraucher alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme etwaiger Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist.
Die Rückzahlung erfolgt per Banküberweisung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Widerrufserklärung an den Auftragnehmer zurückzusenden.
Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Verbraucher nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
(1) Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht an den entstandenen Fotoaufnahmen.
Er ist berechtigt, die Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt in unveränderter Form für private Zwecke zu nutzen.
Dies schließt die Verwendung für Eigenwerbung (z. B. auf Homepage, in sozialen Netzwerken oder gedruckten Flyern) ein.
Die Aufbewahrung auf Speichermedien oder in gedruckter Form ist zulässig.
Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Medien ist der Auftragnehmer stets als Urheber deutlich zu nennen.
(2) Eine Veränderung, Bearbeitung oder Umgestaltung der Fotografien sowie eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Eine gesonderte Vergütung kann vereinbart werden.
(3) Sofern es sich um Reportageaufnahmen oder fotografische Dokumentationen von Veranstaltungen handelt, bei denen der Auftraggeber die Durchführung veranlasst, sichert dieser zu, dass er über die erforderlichen Einwilligungen sämtlicher abgebildeter Personen verfügt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Fotografien frei von Rechten Dritter sind und garantiert die DSGVO-konforme Handhabung aller personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Bilder.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für Verstöße gegen Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte Dritter, die aus fehlenden Einwilligungen oder unterlassenen Hinweisen resultieren.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung überlassenen Materialien, Unterlagen oder Dokumente vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, insbesondere im Internet, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder im Rahmen ausdrücklich eingeräumter Nutzungsrechte.
Urheberrechtsverletzungen werden konsequent verfolgt.
§ 16 Rechteübertragung an den Auftragnehmer
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Fotografien gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
(2) Der Auftragnehmer versichert, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an den hergestellten Fotografien ist und berechtigt ist, über diese Rechte frei zu verfügen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle im Rahmen der vertraglichen Leistung hergestellten Fotografien in veränderter und unveränderter Form auf beliebigen Speichermedien zu archivieren und in physischer oder digitaler Form aufzubewahren.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Retuschen und digitale Bearbeitungen an den hergestellten Fotografien nach eigenem Ermessen unter Wahrung der künstlerischen Intention vorzunehmen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die hergestellten Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung und Kundenakquisition zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:
Präsentation in Imagemappen, Flyern und Portfolios
Veröffentlichung auf der eigenen Website (Homepage)
Nutzung in sozialen Medien sowie auf Internetseiten von Foto-Communities und Fotoclubs
Honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften und Teilnahme an Fotowettbewerben
Verwendung in gedruckten oder digitalen Eigenprodukten, wie etwa Fotobüchern oder Kalendern
(6) Der Auftraggeber hat das Recht, der Nutzung gemäß Absatz (5) vollständig oder in Bezug auf einzelne Fotografien zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch bedarf der gesonderten schriftlichen Absprache mit dem Auftragnehmer.
Bereits veröffentlichte Inhalte sind hiervon ausgenommen, soweit ihre Entfernung für den Auftragnehmer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
§ 17 Rechteübertragung – beiderseitige Einschränkungen
(1) Eine abweichende kommerzielle Nutzung der Fotografien sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte durch eine der Vertragsparteien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
Eine dafür erforderliche Vergütung ist gesondert zu vereinbaren.
(2) Andere Nutzungsarten, die über den vereinbarten Rahmen hinausgehen, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweils berechtigten Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nicht gestattet.
(3) Ausgeschlossen ist ausdrücklich jede Nutzung der Fotografien zu pornografischen Zwecken oder zu Zwecken, die eine Herabwürdigung, Verunglimpfung oder Diffamierung der abgebildeten Personen darstellen oder bewirken könnten.
Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Veränderung, Weitergabe oder Veröffentlichung handelt.
§ 18 Haftung
(1) Die Teilnahme an einem Shooting erfolgt auf eigene Gefahr und in persönlicher Verantwortung des Auftraggebers.
Bei Shooting-Events in angemieteten Locations erfolgt der ordnungsgemäße Aufbau und die Bereitstellung der Gerätschaften durch den Auftragnehmer.
Bei Shootings in Studios ist der Auftraggeber für den ordnungsgemäßen Aufbau und Betrieb der benötigten Gerätschaften selbst verantwortlich und hat diese vor der Nutzung zu prüfen.
Bringt der Auftraggeber eigene Geräte zum Shooting-Event mit, so trägt er hierfür allein die Verantwortung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(1a) Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er seine körperlichen Grenzen kennt und keine Übungen, Tricks oder Bewegungen ausführt, die seine körperlichen Fähigkeiten übersteigen.
Für Verletzungen, die durch eigenmächtiges Ausführen solcher riskanten Bewegungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(2) Die Parteien vereinbaren einen Haftungsausschluss, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes bestimmt ist.
Keine Haftungsbeschränkung gilt für folgende Fälle:
vorsätzlich verursachte Schäden an Sach- und Rechtsgütern
grob fahrlässig verursachte Schäden an Sach- und Rechtsgütern
leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber im Falle von rechtlichen Streitigkeiten mit Dritten im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Verwendung der gelieferten Fotografien zu unterstützen.
Er stellt dem Auftraggeber auf Wunsch alle zur Klärung erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, vertragsrelevante Veränderungen, die die Durchführung oder den Inhalt des Vertrages betreffen, unverzüglich anzuzeigen.
(5) Für Verlust oder Beschädigung der gelieferten Fotografien oder Datenträger haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Liefertermine für final bearbeitete Bilder oder sonstige Erzeugnisse sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
Im Falle des Verzugs oder der Fristüberschreitung haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Für den Verlust, die Beschädigung oder sonstige Unbrauchbarkeit von unbearbeiteten RAW-Dateien oder sonstigen Rohdaten, die dem Auftragnehmer bei der Leistungserbringung überlassen wurden, übernimmt der Auftragnehmer nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfrist von 12 Monaten nach Abschluss des Shootings Haftung.
Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Haftung für den Verlust oder die Nichtverfügbarkeit der Daten, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 19 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers sehr ernst.
Er behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Der Auftragnehmer versichert, dem Auftraggeber jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger und Zweck der Verarbeitung zu erteilen.
Auf Verlangen des Auftraggebers werden personenbezogene Daten berichtigt, gelöscht oder deren Verarbeitung eingeschränkt (Sperrung) – soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum, werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen und die erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen oder einzuschränken.
Die Bildrechte und Nutzungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
§ 20 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Parteien schließen die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) aus.
(3) Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden dann Bestandteil dieses Vertrages.
Änderungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in deutscher Sprache interpretiert und ausgelegt.
Alle Mitteilungen und Korrespondenzen erfolgen ebenfalls ausschließlich in dieser Sprache.
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können als PDF-Datei heruntergeladen werden.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, treten an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt hiervon unberührt.
§ 22 Herunterladen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Kunst und Freiraum – Julia Nützel können als PDF heruntergeladen werden.